Renten müssen beantragt werden
Für Renten der Rentenversicherungsträger muss ein Rentenantrag gestellt werden. Dies gilt für alle Rentenarten (z.B. Regelaltersrente, Altersrente für langjährig Versicherte und Rente für besonders langjährig Versicherte, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente, Witwenrente, Waisenrente). Antragsformulare stellt der gesetzliche Rentenversicherungsträger zur Verfügung. Diese können Sie im Formularcenter der Deutschen Rentenversicherung herunterlagen. Eine Auswahl finden Sie auch auf meiner Internetseite im Menüpunkt Rentenberatung. Die Formulare wirken sehr unübersichtlich. Auch müssen bei manchen Renten noch Zusatzformulare ausgefüllt werden. Geprüft werden sollte auch, ob eine Kontenklärung erforderlich ist und die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner erfüllt werden. Bei der Überprüfung bin ich Ihnen ebenso behilflich, wie bei der Rentenantragstellung. So wird das Rentenverfahren für Sie einfach und unkompliziert. Nach Erstellung des Rentenbescheides prüfe ich, ob die Rentenhöhe und die Festsetzung des Rentenbeginns korrekt erfolgt ist. Da Sie Ihre Rente über Jahre beziehen werden, können Sie so finanzielle Nachteile verhindern und sicher gehen, dass Ihr Rentenanspruch richtig berechnet wurde.
Hier finden Sie Links zu wichtigen Formularen im Rentenverfahren:
R0100 Antrag auf Versichertenrente
V0820 Erklärung über die Zuordnung der Kindererziehungszeit/Berücksichtigungszeit bei gemeinsamer Erziehung
Formularpaket – Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
Formularpaket – Versichertenrente
R0810 – Meldung zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
R0820 – Antrag auf Zuschuss zur Krankenversicherung
Formulare Versorgungsausgleich
Im Ehescheidungsverfahren holt das Familiengericht die Auskünfte über die ehezeitbezogenen Rentenanwartschaften der Ehegatten bei den Versorgungsträgern ein. Hierzu wird der nachstehend verlinkte Fragebogen zum Versorgungsausgleich benötigt.Bild oben: © REDPIXEL/AdobeStock