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Renten müssen beantragt werden

Für Renten der Rentenversicherungsträger muss ein Rentenantrag gestellt werden. Dies gilt für alle Rentenarten (z.B. Regelaltersrente, Altersrente für langjährig Versicherte und Rente für besonders langjährig Versicherte, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente, Witwenrente, Waisenrente). Antragsformulare stellt der gesetzliche Rentenversicherungsträger zur Verfügung. Diese können Sie im Formularcenter der Deutschen Rentenversicherung herunterlagen. Eine Auswahl finden Sie auch auf meiner Internetseite im Menüpunkt Rentenberatung. Die Formulare wirken sehr unübersichtlich. Auch müssen bei manchen Renten noch Zusatzformulare ausgefüllt werden. Geprüft werden sollte auch, ob eine Kontenklärung erforderlich ist und die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner erfüllt werden. Bei der Überprüfung bin ich Ihnen ebenso behilflich, wie bei der Rentenantragstellung. So wird das Rentenverfahren für Sie einfach und unkompliziert. Nach Erstellung des Rentenbescheides prüfe ich, ob die Rentenhöhe und die Festsetzung des Rentenbeginns korrekt erfolgt ist. Da Sie Ihre Rente über Jahre beziehen werden, können Sie so finanzielle Nachteile verhindern und sicher gehen, dass Ihr Rentenanspruch richtig berechnet wurde.

Hier finden Sie Links zu wichtigen Formularen im Rentenverfahren:

Formulare Versorgungsausgleich

Im Ehescheidungsverfahren holt das Familiengericht die Auskünfte über die ehezeitbezogenen Rentenanwartschaften der Ehegatten bei den Versorgungsträgern ein. Hierzu wird der nachstehend verlinkte Fragebogen zum Versorgungsausgleich benötigt.

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