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Informationen zu meinem Honorar

Als registrierte Rentenberaterin und Rechtsanwältin für Familienrecht und Erbrecht stelle ich Ihnen mein hochgradiges Spezialwissen zur Verfügung. Gern nehme ich mir die Zeit, Sie umfassend und neutral zu beraten, damit Sie zu Ihrem Recht und dem Ihnen zustehenden Rentenbetrag kommen.

Natürlich müssen Sie auch einschätzen können, wie hoch Ihre Aufwendungen für meine Tätigkeit in etwa sein werden.

Sie möchten erfahren, ob Sie einen Anspruch auf mehr Rente haben?

Meine Honorarsätze

Allgemeiner Honorar-Stundensatz:
285,00 Euro inkl. MwSt.
(berechnet im Zeittakt je angefangene 6 Minuten)

Honorar für die erste mündliche Beratung:
226,10 Euro inkl. MwSt.

Honorar für eine Rentenberechnung einschließlich Beratung:
333,00 Euro inkl. MwSt.

Das Honorar für weitere Tätigkeiten berechne ich in Anlehnung an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder durch eine Honorarvereinbarung mit Ihnen.

Schon gewusst?

Tipp 1: Die Abrechnung mit Rechtschutzversicherungen ist möglich.

Tipp 2: Sie können Honorare einer Rentenberatung als Werbungskosten im Rahmen Ihrer Steuererklärung geltend machen.