Mit Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung zum Versorgungsausgleich wird die Rente um den auszugleichenden Betrag gekürzt. Dies geschieht unabhängig davon, ob Ihr geschiedener Ehegatte bereits in Rente ist oder nicht. Wenn Sie noch Ehegattenunterhalt an ihren...
Sind Sie Beamtin oder Beamter und haben bei oder nach der Ehescheidung in Teilzeit gearbeitet odersind nach der Ehescheidung in den Vorruhestand gegangen odersind nach der Ehescheidung dienstunfähig geworden ? Dann zahlen Sie mit großer Wahrscheinlichkeit zu...
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