Sind Sie Beamtin oder Beamter und
- haben bei oder nach der Ehescheidung in Teilzeit gearbeitet oder
- sind nach der Ehescheidung in den Vorruhestand gegangen oder
- sind nach der Ehescheidung dienstunfähig geworden ?
Dann zahlen Sie mit großer Wahrscheinlichkeit zu viel Versorgungsausgleich.
Grund dafür ist die Berechnungsweise des Dienstherrn der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit im Rahmen des Versorgungsausgleiches. Da zum Zeitpunkt der Berechnung zumeist nicht absehbar ist, wie sich die Dienstzeit weiter entwickelt, wird eine fiktive Berechnung vorgenommen.
Änderungen, die nach dem Ende der Ehezeit eingetreten sind konnte das Familiengericht in seiner Entscheidung über den Versorgungsausgleich nicht berücksichtigen. Sie können aber unter bestimmten Voraussetzungen korrigiert werden. Ich prüfe für Sie, ob die Voraussetzungen für eine Korrektur des Versorgungsausgleiches vorliegen und vertrete Sie in einem gerichtlichen Abänderungsverfahren.
Bild oben: adobestock/© Michael
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