Geschiedene, neu rechnen bitte ! So lautete eine Überschrift in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung am 11.10.2015. Berichtet wurde über ein wichtiges Thema, das kaum bekannt ist: Die Möglichkeit der Neuberechnung der nach altem Versorgungsausgleichsrecht (bis 2009) ergangenen Versorgungsausgleichsentscheidungen.
Versorgungsausgleich neu berechnen – Kein Geheimnis, aber weitgehend unbekannt
In vielen Fällen ergeben sich hier Möglichkeiten zur Abänderung der alten Entscheidung und zur deutlichen Erhöhung der Rentenansprüche. Die Veröffentlichung liegt zwar schon etwas zurück, das Thema des Artikels und das, was mein Rentenberater-Kollege Martin Reißig aus unserem Hamburger Büro dazu erklärt, ist aber auch heute noch brandaktuell !
Aber lesen Sie selbst !
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