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Versorgungsausgleich. Rente. Ehescheidung.
Zahlen Sie als Rentner Ehegattenunterhalt, ihr geschiedener Ehegatte ist aber noch nicht in Rente ?  Verschenken Sie kein Geld ! Vermeiden Sie die Rentenkürzung !

Zahlen Sie als Rentner Ehegattenunterhalt, ihr geschiedener Ehegatte ist aber noch nicht in Rente ? Verschenken Sie kein Geld ! Vermeiden Sie die Rentenkürzung !

Mit Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung zum Versorgungsausgleich wird die Rente um den auszugleichenden Betrag gekürzt. Dies geschieht unabhängig davon, ob Ihr geschiedener Ehegatte bereits in Rente ist oder nicht. Wenn Sie noch Ehegattenunterhalt an ihren geschiedenen ausgleichsberechtigten Ehepartner zahlen, können Sie die Kürzung vermeiden. Kein Geld verschenken !